Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Kürtz und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis die Firma Kürtz ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.

§ 2 Zusendung

Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die durch Zusendung oder persönlich vorgelegten Stücke werden von den Mitarbeitern der Firma Kürtz nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.

§ 3 Preisangebot

Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreitet die Firma Kürtz dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch oder per E-Mail ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist der von der Firma Kürtz unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse bestimmte Tagespreis am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen der Firma Kürtz. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung.

§ 4 Begutachtung

Damit der Ankäufer (Firma Kürtz) eine schnelle Begutachtung und Bearbeitung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer im Vorfeld die Begutachtung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände. Der Ankäufer (Firma Kürtz) ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold-, Silber- bzw. Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Sollte es vorkommen, dass sich unedle Metalle oder Fälschungen bei den übersandten Gegenständen befinden, kann der Ankäufer (Firma Kürtz) eine Rücksendungsgebühr in Höhe bis zu 10 Euro vom Verkäufer verlangen. In dieser Gebühr sind das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten (Postdienstleiter) enthalten. Dieser Betrag wird mit dem Ankaufpreis der angekauften Materialien verrechnet oder der Verkäufer hat den Betrag für die Rückführung zu überweisen, wenn keine Verrechnung möglich ist.

§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.

§ 6 Rücksendung

Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Inhaber (Verkäufer) über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben worden sind.

§ 7 Datenschutz

Die Firma Kürtz wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Die Firma Kürtz gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z.B. DPD, Hermes).

§ 8 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf die Firma Kürtz über.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Osnabrück.

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